Ausgangsbeschränkung


NEU! Was ist eine Ausgangsbeschränkung?

Am 20. März 2020 wurde von Ministerpräsident Dr. Markus Söder die bayernweite Ausgangsbeschränkung ausgerufen, die mittlerweile vorerst bis einschl. 3. Mai 2020 gilt. Laut Allgemeinverfügung bedeutet dies: „Jeder wird angehalten, die physischen und sozialen Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Wo immer möglich ist ein Mindestabstand zwischen zwei Personen von 1,5 m einzuhalten.“. In Ergänzung dazu, ist mit der Verlängerung vom 16. April erlaubt, im Freien Kontakt mit maximal einer Person von außerhalb des eigenen Hausstandes zu haben.

NEU! Ist bei „Sport an der frischen Luft“ die Benutzung von Sport- und/oder Trainingsanlagen erlaubt?

Nein. Sowohl mit der geltenden Ausgangsbeschränkung als auch des ausgerufenen Katastrophenfalls ist eine Nutzung von Sport- und/oder Trainingsanlagen untersagt und verboten.

Sport- und/oder Trainingsanlagen sind bis vorerst einschließlich 3. Mai 2020 zu schließen.Sport im Freien ist in Gruppen oder mit mehr als einer Person,mit der man nicht zusammenlebt, verboten!

NEU! Dürfen aktuell noch Trainingseinheiten und Wettkämpfe in Bayern abgehalten werden?

Nein. Die bayerischen Sportfachverbände haben den Spiel- und Wettkampfbetrieb bereits eingestellt.

Mit der seit 21. März 2020 geltenden Ausgangsbeschränkung sowie des ausgerufenen Katastrophenfalls in Bayern und der damit verbundenen Sperrung aller Freizeiteinrichtungen (darunter fallen z. B. Vereinsräume, Sporthallen, Sport- und Spielplätzen, sowie Fitnessstudios) ist klar, dass der Trainings-, Spiel- und Wettkampfbetrieb bis auf weiteres (voraussichtlich bis einschl. 3 Mai 2020) in Bayern ausgesetzt wird.